AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Surf- und Kitesurfschule Usedom / Sportschule Schöne Freizeit (AGB)

Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen

Kursteilnehmer- und Charterkreis

 

Als Teilnehmer gilt jede Person, die einen Surf-, Wellenreit-, Kite-, Segel-, Motor-, Schnorchel-, Tauch-, oder Outdoorkurs gebucht hat. Charterer ist derjenige, der einen Surf-, Kite-, Catamaran, Segel- oder Motorboot mietet. Als Vercharterer wird der Vermieter des Surf-, Kite-, Catamarans, Segel- oder Motorsportboots bezeichnet.

 

Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf-, Wellenreit-, Kite-, Segel-, Schnorchel-, Tauch-, oder Outdoorkurs, Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surf-, Wellenreit-, Kite-, Segel-, Schnorchel-, Tauch-, oder Outdoorkurs, Motorbootsport ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

 

Die Anmeldung zu den Surf-, Wellenreit-, Kite-, Segel-, Schnorchel-, Tauch-, oder Outdoorkurs, Motorbootsport bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

 

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Kurspreises/Charterpreises zu leisten.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt durch den Teilnehmer/Charterer bis zu 14 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Charterpreises einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/Charterer gestellt wird. Wird der Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer/Charterer weniger als 7 Tage vor Kurs-/Charterbeginn erklärt, hat er 80 % der Kurskosten / Chartergebühren zu zahlen, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt. Ermäßigte Kurse müssen bei Nichtantritt komplett bezahlt werden.

 

Die Surfschule Usedom behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Surf-, Wellenreit-, Kite-, Segel-, Schnorchel-, Tauch-, oder Outdoorkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Surf-/Kite-/Schnorchel-/Tauch-/Catamaran-/Segel-/Motorboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Vom Teilnehmer/Charterer geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

 

Mitwirkungspflicht

 

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

 

Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist unbedingt Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und sonstige Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

 

Sorgfaltspflicht

 

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surf-/Kite-/Catamarane-/Segel-/Motorboote, Schnorchelausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Katamarane/Segel-/Motorboote vor Fahrtantritt die Betriebsbereitschaft anhand einer Checkliste zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Charterer verpflichtet, bei der Prüfung festgestellte oder während des Kurses/der Charterfahrt auftretende Schäden dem Ausbilder/Vercharterer sofort anzuzeigen.

 

Falls die Betriebsbereitschaft der Surf-/Kite-/Catamarane-/Segel-/Motorboote, Schnorchelausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.

 

 

Haftung

 

Die Surfschule Usedom haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Katamarane/ Segelboote/Motorboote und Schnorchelausrüstung.

 

Die Surf-/Kite-/Catamarane-/Segel-/Motorboote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 6 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 6 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verchaterer persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge. (Stand: Januar 2017)

 

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Charterer verpflichtet sich, die Surf-/Kite-/Catamarane-/Segel-/Motorboote, Schnorchel-/Tauchausrüstung wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Surf-/Kite-/Catamarane-/Segel-/Motorboote/Ausrüstungsteilen und Schnorchel-/Tauchausrüstung die durch Verschulden des Teilnehmers/Charterers entstanden sind, haftet der Teilnehmer/Charterer. Der Teilnehmer/Charterer muss den selbst verursachten Schaden, noch am sleben Tag, vor Ort in Bar oder per EC-Zahlung begleichen.

 

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen übernimmt der Ausbilder/Vercharterer keine Haftung.  

 

Zusätzliche Charterbedingungen

Der Surfschule Usedom ist vom Charterer bei Vertragsabschluss ein gültiger Bootsführerschein vorzulegen.

Die Surfschule Usedom als Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Kites und des Surfmaterials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS, KSA Lizenz) verfügt. Beabsichtigt der Charterer einen Schiffsführer einzusetzen, wird er dies dem Vercharterer umgehend mitteilen und dem Vercharterer unverzüglich nach Vertragsschluss nachweisen, dass der Schiffsführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

 

Die Surfschule Usedom ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Katamarane/Segelboote zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Charterers/Schiffsführers hinsichtlich der sicheren Führung der Katamarane/Segelboote offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten.

 

Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Charterer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

 

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Charterer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes in Höhe dieser Kosten, soweit er die Notwendigkeit der Schleppung zu vertreten hat.

Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Wettbewerben/Veranstaltungen ist dem Charterer untersagt.

 

Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in Bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im Schadensfalle berechtigt, diese Kaution in Anspruch zu nehmen, soweit der Schaden nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden ist und der Charterer diesen zu vertreten hat. .

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Katamarane/Segelboote und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

 

Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.